Netznutzungsentgelte

Seit der Liberalisierung der Strom- und Gasversorgung in Deutschland ist der Betrieb der Energienetze vom Vertrieb von Strom- und Gasprodukten zu trennen. Die Strom- und Gasvertriebe in Deutschland zahlen für die Nutzung der Netzleitungen an die Strom- und Gasnetzbetreiber Netznutzungsentgelte, die der sog. Anreizregulierung unterliegen und regelmäßig von den zuständigen Regulierungsbehörden auf Basis von Kostenprüfungen festgelegt werden.

Entgelte für Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Die von der Regulierungsbehörde genehmigten Netzentgelte Gas sind hier veröffentlicht:

Archiv Preisblätter Gas-Netznutzungsentgelte

Hier finden Sie die Netznutzungsentgelte für das Gasnetz der Stadtwerke Goch für die vergangenen Jahre: