Messstellenbetrieb

Gemäß dem neuen Energiewirtschaftsgesetz kann im Netz der Stadtwerke Goch der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch den Dritten gewährleistet ist.

Seit dem 15.10.2010 sind im Bereich des Messwesens Standardrahmenverträge anzuwenden (Beschluss der Bundesnetzagentur BK-09-001 vom 09.09.2010).

Die folgenden Verknüpfungen führen zu den aktuellen Musterverträgen der Stadtwerke Goch. Sie dienen alleine der Veröffentlichung.

Eine Anfrage zum Vertragsabschluss senden Sie bitte an info@stadtwerke-goch.de.

Download “Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom”

BK6_17_0042_Lesefassung_MSB-RV_Strom_pdf.pdf – 588-mal heruntergeladen – 65,18 kB

Messstellenbetrieb nach MsbG: