Gesetzliche Änderung bei Umzugsmeldung Strom
Der Energiemarkt entwickelt sich weiter. Mit Inkrafttreten des 24h-Lieferantenwechsels wird der technische Wechselprozess des Stromanbieters ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Durch die neuen rechtlichen Vorgaben ist es nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.
Was bedeutet das für mich?
Strom An- und Abmeldungen können ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 2 Wochen vor der Schlüsselübergabe mit.
MaLo-ID statt Zählernummer
Für die Zuordnung der Lieferstelle wird zukünftig nicht mehr wie bisher die Zählernummer, sondern die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verwendet.
Wenn Sie Ihre MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie auch Ihre Zählernummer angeben. Wir erfragen Ihre MaLo-ID anschließend beim zuständigen Netzbetreiber.
Wechsel des Lieferanten zum übernächsten Werktag möglich
Bisher hat die Bearbeitung eines Wechsels des Lieferanten bis zu 11 Werktage gedauert. Durch die neuen Regelungen erfolgt der Wechsel jetzt zum übernächsten Werktag. Achtung: Die neuen gesetzlichen Regelungen haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeit. Ein Wechsel des Lieferanten ist daher nur unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Kündigungsfristen möglich.
FAQs zum 24h-Lieferantenwechsel
Was ist die Marklokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Die MaLo-ID ist eine einmalige Nummer, die den Ort kennzeichnet, an welchem Energie verbraucht oder erzeugt wird. Mithilfe der MaLo-ID wird Ihre Lieferstelle eindeutig identifiziert. Auch bei einem Zählerwechsel bleibt die Nummer der MaLo-ID gleich. Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und wird gebraucht, wenn Sie zum Beispiel den Stromanbieter wechseln oder umziehen.
Wo finde ich die MaLo-ID?
Die MaLo-ID finden Sie in Ihrer Rechnung.
Was ist mit Gas?
Die Neuerungen betreffen ausschließlich die Sparte Strom.
Was bedeuten die Änderungen für meinen aktuellen Stromvertrag?
Die neuen gesetzlichen Regelungen haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeit. Ein Wechsel des Lieferanten ist daher nur unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Kündigungsfristen möglich.
Wann muss ich meinen Umzug mitteilen?
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 2 Wochen vor der Schlüsselübergabe mit. Nutzen Sie dazu auch gerne unser Kundenportal.
Was passiert, wenn ich meinen Umzug /meine Kündigung zu spät mitteile?
Rückwirkende Strom An- und Abmeldungen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr möglich. Auch wenn bereits ein neuer Nutzer Strom verbraucht, sind Sie bis zum Tag der Abmeldung für die entstandenen Kosten verantwortlich.
Was passiert, wenn ich meinen neuen Stromanbieter zu spät beauftragte?
Sie haben Ihren bisherigen Stromvertrag bereits gekündigt, jedoch versäumt, rechtzeitig, einen anderen Lieferanten zu beauftragen. Wenn keine Anmeldung eines anderen Lieferanten vorliegt, stellt Ihr Grundversorger die unterbrechungsfreie Energieversorgung sicher. Bitte beachten Sie, dass die Grundversorgung an eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gebunden ist.
Ich habe mich auf den falschen Zähler angemeldet? Was passiert jetzt?
Informieren Sie uns sofort nach Bekanntwerden der Verwechslung. Wir melden Sie unverzüglich auf den korrekten Zähler an. Selbstverständlich melden wir den falschen Zähler schnellstmöglich ab. Bitte beachten Sie, dass keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich ist. Das heißt, Sie erhalten für den Zeitraum, in dem Sie auf den falschen Zähler angemeldet waren, eine Rechnung. Wir können diese Rechnung keinem Dritten weiterleiten.
Für eine reibungslose und schnelle Bearbeitung teilen Sie uns bitte
- Ihre Kundennummer,
- die Zählernummer oder MaLo-ID der falsch angemeldeten Lieferstelle und
- die korrekte Zählernummer oder MaLo-ID mit.