Allgemeine Informationen

Gesetzliche Änderung bei Umzugsmeldung Strom

Der Energiemarkt entwickelt sich weiter. Mit Inkrafttreten des 24h-Lieferantenwechsels wird der technische Wechselprozess des Stromanbieters ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Durch die neuen rechtlichen Vorgaben ist es nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Was bedeutet das für mich?

Strom An- und Abmeldungen können ab dem 06.06.2025 nicht mehr rückwirkend erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 2 Wochen vor der Schlüsselübergabe mit.

MaLo-ID statt Zählernummer

Für die Zuordnung der Lieferstelle wird zukünftig nicht mehr wie bisher die Zählernummer, sondern die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verwendet.
Wenn Sie Ihre MaLo-ID noch nicht kennen, können Sie auch Ihre Zählernummer angeben. Wir erfragen Ihre MaLo-ID anschließend beim zuständigen Netzbetreiber.

Wechsel des Lieferanten zum übernächsten Werktag möglich

Bisher hat die Bearbeitung eines Wechsels des Lieferanten bis zu 11 Werktage gedauert. Durch die neuen Regelungen erfolgt der Wechsel jetzt zum übernächsten Werktag. Achtung: Die neuen gesetzlichen Regelungen haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeit. Ein Wechsel des Lieferanten ist daher nur unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Kündigungsfristen möglich.

FAQs zum 24h-Lieferantenwechsel

Die MaLo-ID ist eine einmalige Nummer, die den Ort kennzeichnet, an welchem Energie verbraucht oder erzeugt wird. Mithilfe der MaLo-ID wird Ihre Lieferstelle eindeutig identifiziert. Auch bei einem Zählerwechsel bleibt die Nummer der MaLo-ID gleich. Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und wird gebraucht, wenn Sie zum Beispiel den Stromanbieter wechseln oder umziehen.

Die MaLo-ID finden Sie in Ihrer Rechnung.

Die Neuerungen betreffen ausschließlich die Sparte Strom.

Die neuen gesetzlichen Regelungen haben keinen Einfluss auf Ihre Vertragslaufzeit. Ein Wechsel des Lieferanten ist daher nur unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Kündigungsfristen möglich.

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 2 Wochen vor der Schlüsselübergabe mit. Nutzen Sie dazu auch gerne unser Kundenportal.

Rückwirkende Strom An- und Abmeldungen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr möglich. Auch wenn bereits ein neuer Nutzer Strom verbraucht, sind Sie bis zum Tag der Abmeldung für die entstandenen Kosten verantwortlich.

Sie haben Ihren bisherigen Stromvertrag bereits gekündigt, jedoch versäumt, rechtzeitig, einen anderen Lieferanten zu beauftragen. Wenn keine Anmeldung eines anderen Lieferanten vorliegt, stellt Ihr Grundversorger die unterbrechungsfreie Energieversorgung sicher. Bitte beachten Sie, dass die Grundversorgung an eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gebunden ist.

Informieren Sie uns sofort nach Bekanntwerden der Verwechslung. Wir melden Sie unverzüglich auf den korrekten Zähler an. Selbstverständlich melden wir den falschen Zähler schnellstmöglich ab. Bitte beachten Sie, dass keine rückwirkende An- und Abmeldung möglich ist. Das heißt, Sie erhalten für den Zeitraum, in dem Sie auf den falschen Zähler angemeldet waren, eine Rechnung. Wir können diese Rechnung keinem Dritten weiterleiten.

Für eine reibungslose und schnelle Bearbeitung teilen Sie uns bitte

  • Ihre Kundennummer,
  • die Zählernummer oder MaLo-ID der falsch angemeldeten Lieferstelle und
  • die korrekte Zählernummer oder MaLo-ID mit.
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Bitte beachte, dass die Bestätigung unterschrieben zusammen mit der Gebühr spätestens zum Workshop mitgebracht werden muss.
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