Um die Verbraucher von den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, entfƤllt die EEG-Umlage als Kostenbestandteil des Strompreises nun bereits zum 01. Juli 2022 und damit ein halbes Jahr früher als ursprünglich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, die bisher bei 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom netto lag, wird nun schon im Juli auf null gesenkt.Ā
āWir werden alle unsere Stromtarife natürlich zum 1. Juli senken, damit unsere Kunden schnellstmƶglich von dieser Entlastung profitieren kƶnnen.ā, erklƤrt Carlo Marks, GeschƤftsführer der Stadtwerke Goch GmbH. āFür uns ist es selbstverstƤndlich, die Absenkung zu 100% an unsere Kunden weiterzugeben.ā
Mit der Absenkung der EEG-Umlage vermindert sich der Brutto-Arbeitspreis für Strom ab dem 01.07.2022 in allen Tarifen der Stadtwerke Goch um 4,4 ct/kWh brutto. Die Kunden werden nicht gesondert über die Senkung informiert, die Umstellung des Strompreises erfolgt automatisch. Eine Zählerablesung zur Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni ist nicht notwendig. Der Stromverbrauch wird zeitanteilig, unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen berechnet und auf der Jahresendabrechnung ausgewiesen.
Die Erleichterung dürfte allerdings in Anbetracht der anhaltenden Ukrainekrise nur temporƤr sein, so Carlo Marks: āAngesichts des anhaltend hohen Preisniveaus auf Rekordhƶhe wird der Wegfall der EEG-Umlage dauerhaft nicht ausreichen, um die extreme Steigerung der Energiebeschaffungskosten auszugleichen. Sofern nicht weitere Entlastungen von der Regierung beschlossen werden, wird deshalb wohl auch in den nƤchsten Monaten weiter mit ansteigenden Strom- und auch Erdgaspreisen für die Endverbraucher zu rechnen sein.ā
Um künftige Preissteigerungen zu vermeiden, empfehlen die Stadtwerke jetzt noch das Produkt āsichermacher23ā abzuschlieĆen, mit dem sie sich ihren Energiepreis bis Ende 2023 sichern kƶnnen. Das Servicepersonal der Stadtwerke Goch steht gerne für eine Beratung im Servicecenter am Markt, telefonisch oder per Video zur Verfügung.Ā
Zum Hintergrund: Der Strompreis besteht zu über der HƤlfte aus staatlichen Umlagen und Steuern. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und machte bisher einen bedeutenden Anteil der Kostenbestandteile des Strompreises aus. Mit der EEG-Umlage leisteten Verbraucher bislang Ihren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Fƶrderkosten werden künftig aus dem Sondervermƶgen des Bundes āEnergie- und Klimafondsā finanziert, um die Verbraucher angesichts der immer weiter steigenden Energiekosten zu entlasten.