Stadtwerke Goch: Gasabschläge zum 10. Dezember werden nicht fällig

Stadtwerke Goch: Gasabschläge zum 10. Dezember werden nicht fällig

Das in der vergangenen Woche beschlossene Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sieht unter anderem eine kurzfristige, einmalige Entlastung der Verbraucher vor. Die Höhe des Entlastungsbetrages soll ermittelt werden, indem ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose für September 2022, mit dem am 01.12.2022 geltenden Arbeitspreis multipliziert wird und die Grundpreiskosten anteilig hinzugerechnet werden. Damit diese Entlastung möglichst schnell beim Verbraucher ankommt, soll sie im Rahmen des Dezemberabschlages dem Kunden zugutekommen.

Was bedeutet die Soforthilfe für die Kunden der Stadtwerke Goch?

Die Stadtwerke Goch werden im Dezember keinen Gasabschlag einziehen, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat bzw. er muss keinen Gasabschlag im Dezember überweisen.

Da die Kunden der Stadtwerke Goch in der Regel 11 Abschläge im Laufe eines Jahres bezahlen, stimmt der Dezemberabschlag nicht dem endgültigen Entlastungsanspruch, der einem Zwölftel der Jahresabrechnungssumme entspricht, überein.

Ein präziser Abgleich des tatsächlichen Kundenanspruchs mit dem vorläufig erhaltenen Anspruch über den Dezemberabschlag erfolgt dann in der nächsten Abrechnung.

Die Strom- und Wasserabschläge bleiben von dieser Regelung unberührt und werden so wie gewohnt zum 10. Dezember eingezogen bzw. müssen vom Kunden bezahlt werden. Wie hoch der Gasenteil im Abschlag ist, kann der Kunde in seiner letzten Jahresabrechnung einsehen. Sollte der Kunde dennoch eine Zahlung für Gas leisten, da er ggf. seinen Dauerauftrag nicht anpassen möchte, wird diese wie gewohnt in der kommenden Abrechnung verrechnet.

Kunden, die keinen monatlichen Abschlagsplan haben, werden postalisch über die Umsetzung der Soforthilfe informiert. Grundsätzlich empfehlen die Stadtwerke Goch eine Umstellung auf eine monatliche Zahlweise. Die Umstellung kann im Service-Center der Stadtwerke Goch direkt am Markt veranlasst werden. Das Service-Team ist telefonisch unter 02823/9310400 oder per E-Mail unter info@stadtwerke-goch.de erreichbar.

Urheber:  Stadtwerke Goch GmbH – Klever Str. 26-28 – 47574 Goch – info@stadtwerke-goch.de

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Stadtwerke Goch- Kristina Derks – Tel. 02823/ 93 10-109  – kristina.derks@stadtwerke-goch.de

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