Stadtwerke Goch informieren über die Umsetzung der Preisbremsen

Stadtwerke Goch informieren über die Umsetzung der Preisbremsen

Mit der Einführung der Energiepreisbremsen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, die ab März 2023 greifen, hat der Bund die Energieversorger vor eine große Aufgabe gestellt. Innerhalb von nur zwei Monaten muss die Umsetzung geplant, systemtechnisch umgesetzt und durchgeführt werden.

Die Stadtwerke Goch arbeiten derzeit mit Hochdruck an der fristgerechten Umsetzung dieser Preisbremsen für Strom und Gas. Hierbei sind sie auch in einem großen Maße auf die IT-Dienstleister angewiesen, denn diese müssen zunächst die vom Bund vorgegeben Maßnahmen systemseitig programmieren und umsetzen.

Zur Umsetzung der Preisbremsen wird für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Entlastungsumme ermittelt, die sich auf die individuelle Verbrauchsprognose bezieht. Die Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich Arbeitspreis pro kWh und dem gesetzlich vorgegebenen Referenzpreis. Für Haushalte und kleinere Unternehmer liegt der Referenzpreis für Strom bei 40 ct/kWh brutto und für Gas bei 12 ct/kWh brutto.

Die Entlastung erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung in Form einer Gutschrift. Damit sie aber bereits jetzt die Entlastung spüren und so monatlich mehr Geld zur Verfügung haben, werden die Abschläge bereits ab März angepasst.

Die Abschlagszahlungen der Stadtwerke Goch sind zum 10. eines Monats fällig und alle betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor der Fälligkeit schriftlich über die Anpassung ihrer Abschläge informiert.

Diejenigen, die den Stadtwerken Goch ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht tätig werden, denn die Senkung der Abschläge wird automatisch bei der Abbuchung berücksichtigt. Alle, die ihren Abschlag selbstständig überweisen, können ihren Überweisungsbetrag entsprechend anpassen. Sollten sie den ursprünglichen Abschlag weiterhin zahlen, werden die Beträge selbstverständlich in der nächsten Rechnung mit verrechnet.

Bei einem anderen Zahlungsintervall als monatliche Abschläge werden ausstehende Abschläge ebenfalls entsprechend gesenkt und die Entlastungssumme in der nächsten Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

 

Nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher greift die Preisbremse

Ein großer Teil der Stadtwerke Goch Kundinnen und Kunden hat sich den Energiepreis bereits frühzeitig gesichert und profitiert nun davon. In einem Markt mit historisch hohen Energiepreisen liegen die Preise der Stadtwerke Goch Kunden deshalb häufig teilweise weit unter dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Referenzpreis.

Für diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Arbeitspreise unter den Referenzpreisen liegen, greift die Preisbremse nicht und es stehen keine Abschlagsänderungen oder Anpassungen bevor. Ein gesondertes Schreiben wird nicht versendet.

Aufgrund der knapp bemessenen Zeit, die zur Umsetzung der Preisbremse bleibt, ist eine systemseitige Testphase nicht umsetzbar. Die Stadtwerke Goch bitten alle Kundinnen und Kunden um Verständnis, wenn es zu unvorhersehbaren Problematiken oder Verzögerungen in der Bearbeitung kommen sollte.

Bei Fragen steht Ihnen das Service-Team der Stadtwerke Goch persönlich im Service-Center am markt zur Verfügung. Per Mail ist das Service-Team unter info@stadtwerke-goch.de oder telefonisch unter 0 28 23/ 93 10 400 zu erreichen.

 

Urheber:
Stadtwerke Goch GmbH
Klever Str. 26-28
47574 Goch
info@stadtwerke-goch.de

Ansprechpartner und weitere Informationen:
Stadtwerke Goch
Kristina Derks
Tel. 02823/ 93 10-109
Kristina.Derks@stadtwerke-goch.de

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