Georg Schiffer
15. Mai 2021Ralf Kerkmann
15. Mai 2021Netzmanagement und Marktkommunikation SWG
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt für Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle Zählpunkte bzw. Marktlokationen für Strom, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Übersicht der Preise für die Grund- und Ersatzversorgung für Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat die Zusammenlegung der Neukunden- und Bestandskundengrundversorgung beschlossen, die Umsetzung musste bis spätestens zum 31.10.2022 erfolgen. Daher gibt es ab dem 01.11.2022 eine einheitliche Grundversorgung, die sowohl für Bestands- als auch für Neukunden gilt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt für Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle Zählpunkte bzw. Marktlokationen für Erdgas, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Übersicht der Preise für die Grund- und Ersatzversorgung für Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier: