Carlo Marks
2. April 2021Michael Baumann
15. Mai 2021Netzplanung SWG
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt fĆ¼r Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle ZƤhlpunkte bzw. Marktlokationen fĆ¼r Strom, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Ćbersicht der Preise fĆ¼r die Grund- und Ersatzversorgung fĆ¼r Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat die Zusammenlegung der Neukunden- und Bestandskundengrundversorgung beschlossen, die Umsetzung musste bis spƤtestens zum 31.10.2022 erfolgen. Daher gibt es ab dem 01.11.2022 eine einheitliche Grundversorgung, die sowohl fĆ¼r Bestands- als auch fĆ¼r Neukunden gilt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt fĆ¼r Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle ZƤhlpunkte bzw. Marktlokationen fĆ¼r Erdgas, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Ćbersicht der Preise fĆ¼r die Grund- und Ersatzversorgung fĆ¼r Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier: