Stadtwerke Goch – Regelmäßiger Austausch von Gaszählern

Regelmäßiger Austausch von Gaszählern – wichtig für Sicherheit, Genauigkeit und gesetzliche Pflichten

Die Stadtwerke Goch sind gesetzlich verpflichtet, die Gaszähler in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes sowie sicherheitstechnische Vorschriften. Nach Ablauf der sogenannten Eichfrist muss ein neues, geeichtes Gerät eingebaut werden, um die Messgenauigkeit sicherzustellen und die Sicherheit der Gasanlage zu gewährleisten.
Der turnusmäßige Zählerwechsel dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Nur durch regelmäßig geprüfte und geeichte Zähler ist gewährleistet, dass der Gasverbrauch korrekt erfasst und abgerechnet wird. Grundsätzlich wird beim Austausch auch auf augenscheinliche Mängel der Kundenanlage hingewiesen, sodass offensichtliche Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt werden können. Der Zählerwechsel ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Maßnahme für Fairness, Genauigkeit und Sicherheit.

Mitarbeiter können sich ausweisen

Die Stadtwerke haben nach dem Mess- und Eichgesetz das Recht und die Pflicht, die Zähler zu wechseln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Goch, die den Wechsel durchführen, tragen stets Dienstkleidung der Stadtwerke und führen einen offiziellen Dienstausweis mit sich. Wer unsicher ist, kann sich jederzeit telefonisch bei den Stadtwerken unter 0 28 23 / 93 10 400 melden, um die Identität der Monteure überprüfen zu lassen. Auf diese Weise wird Transparenz geschaffen und Vertrauen gestärkt.

Eigentümerinnen, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, den Zutritt zu den Gaszählern zu ermöglichen. Eine Zutrittsverweigerung kann gravierende Folgen haben. Wird der Austausch dauerhaft verhindert, darf das Messgerät nicht weiterverwendet werden. In solchen Fällen kann das zuständige Eichamt ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängen. Dieses richtet sich zunächst gegen den Messstellenbetreiber, kann aber dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn dieser den Zutritt schuldhaft verweigert hat.

Bleiben die Versuche eines einvernehmlichen Austauschs erfolglos, können die Stadtwerke den Zugang im Rahmen einer sogenannten einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen. Ein solches Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die – sofern der Kunde die Verweigerung zu vertreten hat – ebenfalls ihm auferlegt werden können.

Die Stadtwerke Goch bitten daher um Verständnis und Unterstützung, wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zählerwechsel ankündigen. Wer Fragen oder Bedenken hat, kann sich jederzeit an die Stadtwerke wenden.
Bei Fragen steht Ihnen das Service-Team der Stadtwerke Goch persönlich im Service-Center am Markt zur Verfügung. Per E-Mail ist das Service-Team unter info@stadtwerke-goch.de oder telefonisch unter 0 28 23 / 93 10 400 zu erreichen.

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