Aktuelles zum Thema Energie

Hier halten wir Sie mit Neuigkeiten und Tipps zur aktuellen Lage am Energiemarkt auf dem Laufenden.

Die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt ist eine historische Ausnahmesituation, die es in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat.

Die Beschaffungspreise für Energie haben sich vervielfacht, und eine Prognose über die weitere Entwicklung ist schwierig. Dies stellt sowohl Energieversorger als auch Verbraucher vor besondere Herausforderungen.

Wir tragen Ihnen hier aktuelle Informationen zusammen und versuchen Ihnen einen kompakten Überblick für Sie als Privatperson zu verschaffen.

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Stand: 19.01.2023

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Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden

Am 24. Dezember 2022 traten mit dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – „StromPBG“) und dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – „EWPBG“) zwei wichtige gesetzliche Instrumente zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten in Kraft.

Gemeinsam mit der bereits zuvor beschlossenen Soforthilfe im Dezember 2022 ergeben sich nunmehr aktuell folgende Entlastungsmaßnahmen:

 

1. Stufe: Erdgas-Wärme-Soforthilfe

Die Einmalzahlung galt im Dezember 2022 für alle Gas- und Wärmekunden, bei denen der Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt, zum Beispiel Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Bund hat deshalb die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Wärme übernommen. Ein Abgleich des entfallenen Abschlags mit dem endgültigen Anspruch aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für jede einzelne Lieferstelle erfolgt mit der nächsten Abrechnung.

 

2. Stufe: Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme

Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten.

2.1. Gas- und Wärmepreisbremse

Mit der Gas- und Wärmepreisbremse bekommen Bürgerinnen und Bürger einen Zuschuss zum Gas- und Wärmepreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutschreiben.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis gibt. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden.

Deshalb lohnt sich das Energiesparen auch weiterhin. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder einmal überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger verbraucht rechnerisch sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Entscheidend für die Höhe des individuellen für die Preisbremse relevanten Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für die entsprechende Lieferstelle. Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen.

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent netto je Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

 

2.2. Strompreisbremse

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fällt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.
Um die Entlastungen zu erhalten, müssen Sie nichts weiter tun. Wir senken Ihre Abschläge entsprechend ab März 2023.

 

Weitere Informationen zum Entlastungspaket für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima: https://www.bmwk.de

 

Hinweis:
Grundsätzlich empfehlen wir eine Umstellung auf eine monatliche Zahlweise der Abschläge. Die Umstellung kann im Service-Center direkt am Markt veranlasst werden. Das Service-Team ist telefonisch unter 02823/9310400 oder per E-Mail unter info@stadtwerke-goch.de erreichbar.