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Wasser zuverlässige Trinkwasserversorgung für Goch
Mit dem Bau des Wasserturms an der Klever Str. begann 1902 die Wasserversorgung der Gocher Bürgerinnen und Bürger durch die damaligen Wasserwerke.
Heute werden zur Förderung des Grundwassers tiefe Brunnen im Reichswald und im Kalbecker Busch genutzt. Das Rohwasser, das dort gefördert wird, wurde durch die Natur gefiltert und weist dadurch eine hohe natürliche Qualität auf.
Im Wassergewinnungsgebiet Scheidal wird mittels 5 Vertikalbrunnen entlang des Kartenspielerweges das Rohwasser zum Wasserwerk Scheidal befördert. Im Wasserwerk Scheidal wird dann der pH-Wert des Rohwassers lediglich durch Kalkmilch reguliert, schonend filtriert und ins Trinkwassernetz der Stadtwerke Goch GmbH gefördert.
Im Wasserwerk Kalbeck wird dem Rohwasser Eisen II Chlorid zugeführt dann mit Sauerstoff belüftet und anschließend über Hydroanthrazit- und Sandfilter zur Behälteranlage an der Reuterstraße gefördert. Das Trinkwasser fließt hier anschließend über ein Verieselungsgitter zur CO2 Regulierung der Behälteranlage zu.
Eine Desinfektion des Trinkwassers nicht erforderlich. Im Bedarfsfall ist, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden, eine Desinfektion mit Chlordioxid (ClO2) möglich. Zu diesem Zweck werden zwei stationäre Desinfektionsanlagen betriebsbereit vorgehalten.
Des Weiteren haben wir mit den Landwirten vor Ort Kooperationsverträge abgeschlossen, um unsere Wassergewinnungsgebiete durch gewässerschonende Bewirtschaftungsmethoden, wie zum Beispiel u. a. Regulierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, zu schützen, um langfristig die Trinkwasserversorgung zu sichern.
Dadurch können wir unsere Wasserqualität dauerhaft gewährleisten – was regelmäßige Kontrollen durch ein unabhängiges Institut bestätigen.
Das Trinkwasser der Stadtwerke Goch und Stadtwerke Goch Energie wird einem intensiven Überwachungsprogramm durch ein akkreditiertes Wasserinstitut unterzogen, wobei das Trinkwasser in den Wasserwerken und Trinkwasserförderanlagen 22 mal jährlich und das Trinkwasserverteilnetz mit den entsprechenden Installationen 102 mal jährlich auf verschiedene gesundheits- und hygienerelevante Untersuchungsparameter überprüft werden.
So können Sie volles Vertrauen in die Wasserqualität von Goch haben.
Zum 01.01.2025 haben wir die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Nierswalde und Hülm übernommen, die bislang aus historischen Gründen bei den Stadtwerken Kleve lag. Somit versorgen wir jetzt alle ca. 33.000 Gocher Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser.
Tarife
Eine Übersicht des Wasserpreises und Auszüge aus den Trinkwasseranalysen finden Sie hier:
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Die Anmeldung zur Grundversorgung ist über unser Formular im Online-Kundenservice schnell einfach und bequem möglich.
Bei Fragen rund um Ihre Anmeldung beraten wir Sie gerne in unserem Service-Center.
Wasser FAQ zur Anpassung der Wasserpreise zum 01.Oktober.2026
FAQ zur Anpassung der Wasserpreise zum 1. Oktober 2026
Mit der Anpassung der Wasserpreise zum 1. Oktober 2026 reagieren die Stadtwerke Goch auf die gestiegenen Kosten der Wasserversorgung und schaffen zugleich eine verlässliche Grundlage für die langfristige Sicherung und Erneuerung unserer Trinkwasserinfrastruktur.
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Warum erhöhen die Stadtwerke Goch die Wasserpreise?
Die Wasserpreise der Stadtwerke Goch wurden zuletzt zum 1. Januar 2010 angepasst und sind damit mehr als 16 Jahre unverändert geblieben. In dieser Zeit sind die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Reparatur der Anlagen, Personal sowie Bau- und Dienstleistungen deutlich gestiegen. Gleichzeitig müssen wir unser Trinkwassernetz langfristig erhalten und schrittweise erneuern. In den kommenden fünf Jahren werden die Stadtwerke durchschnittlich rund 4,4 Millionen Euro pro Jahr in die Sanierung des Trinkwassernetzes investieren.
Warum erfolgt die Preisanpassung gerade jetzt?
Die Kosten der Wasserversorgung sind über viele Jahre gestiegen, während die Wasserpreise unverändert geblieben sind. Gleichzeitig nimmt der Aufwand für die Erhaltung und Erneuerung unserer Infrastruktur zu. Eine Anpassung ist deshalb jetzt erforderlich, um die Wasserversorgung auch künftig zuverlässig, sicher und nachhaltig gewährleisten zu können.
Warum wurden die Wasserpreise über 16 Jahre nicht angepasst?
Die Stadtwerke Goch haben die Wasserpreise seit 2010 unverändert gelassen. In dieser Zeit haben wir die Kosten- und Marktentwicklung kontinuierlich beobachtet. In den letzten Jahren waren die Erlöse für den Erhaltungs- und Sanierungsbedarf bereits nicht auskömmlich. Dies führte dazu, dass die Erlöse aus anderen Sparten dies auffangen mussten. Dies ist dauerhaft nicht möglich und wird durch diese Preisanpassung nun angepasst.
Was wurde in den vergangenen Jahren in das Wassernetz investiert?
Auch in den vergangenen Jahren haben die Stadtwerke Goch fortlaufend in den Erhalt der Wasserversorgung bereits durchschnittlich 1,4 Millionen Euro investiert. Dazu gehörten insbesondere notwendige Reparaturen, die Instandhaltung der technischen Anlagen sowie die Erneuerung einzelner Leitungsabschnitte. Die Maßnahmen erfolgten dabei bedarfsgerecht und nach der jeweiligen Notwendigkeit im gesamten Gocher Stadtgebiet.
Mit Blick auf die kommenden Jahre wird der Erneuerungsbedarf jedoch deutlich größer, weil immer mehr Leitungen ein kritisches Alter erreichen und erneuert werden müssen. Deshalb soll die Sanierung des Trinkwassernetzes künftig systematischer und in größerem Umfang fortgeführt werden, um auch weiterhin die gute Trinkwasserqualität in Goch aufrecht zu erhalten.
Warum muss das Trinkwassernetz saniert werden?
Das Trinkwassernetz der Stadtwerke Goch ist über Jahrzehnte gewachsen und umfasst rund 355 Kilometer. Teilweise stammen die Leitungen noch aus den Nachkriegsjahren.
Ältere Leitungsabschnitte können im Laufe der Zeit anfälliger für Rohrbrüche, Druckprobleme und Wasserverluste werden. Die Leitungen werden deshalb entsprechend ihrer Sanierungsdringlichkeit schrittweise erneuert. So wollen wir die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten und ungeplante Störungen möglichst vermeiden.
Ferner ist zu bedenken, dass Leitungen, die kurz nach Kriegsende installiert wurden, dringend erneuert werden müssen. Die Schäden an den vorhandenen Leitungen erfolgen nicht linear. Deren Erneuerungsnotwendigkeit kann sprunghaft erfolgen.
Bedeutet die Sanierung, dass es derzeit Probleme mit der Wasserqualität gibt?
Nein. Die Preisanpassung und die geplanten Investitionen sind kein Hinweis auf eine aktuell beeinträchtigte Wasserqualität. Unser Trinkwasser wird regelmäßig überprüft, erfüllt die geltenden Anforderungen und kann weiterhin bedenkenlos direkt aus dem Hahn getrunken werden. Die Erneuerung des Netzes ist eine vorausschauende Maßnahme, damit die hohe Qualität und Sicherheit der Trinkwasserversorgung auch langfristig erhalten bleiben.
Wie viel investieren die Stadtwerke Goch künftig in das Trinkwassernetz?
Für die kommenden fünf Jahre sind durchschnittlich rund 4,4 Millionen Euro jährlich für die Sanierung des Trinkwassernetzes vorgesehen. Dabei sollen künftig durchschnittlich etwa 6 bis 6,5 Kilometer Wasserleitungen pro Jahr saniert werden.
Warum wird der Grundpreis stärker erhöht als der Verbrauchspreis?
Der überwiegende Teil der Kosten der Wasserversorgung ist fix und entsteht unabhängig davon, wie viel Wasser ein einzelner Haushalt verbraucht. Das Leitungsnetz, Wasserwerke, Pumpen, technische Anlagen und Hausanschlüsse müssen jederzeit vorgehalten, betrieben, gewartet und instandgehalten werden – auch wenn gerade wenig Wasser verbraucht wird.
Tatsächlich sind 92 % der Gesamtkosten der Wasserversorgung Fixkosten – etwa für das Netz, die Anlagen und die Bereitstellung. Der bisherige Grundpreis deckte davon nur einen kleinen Teil.
Die neue Preisstruktur bildet diesen hohen Anteil an festen Kosten stärker über den Grundpreis ab und ist damit verursachungsgerechter. Der Verbrauchspreis berücksichtigt dagegen weiterhin die Kosten, die mit der tatsächlich bezogenen Wassermenge zusammenhängen.
Selbst nach der neuen Kalkulation werden die Fixkosten über den Grundpreis lediglich zu 26 % gedeckt. Die Preisstruktur bleibt damit weiterhin deutlich hinter der tatsächlichen Kostenstruktur zurück.
Welche Kosten werden durch den Grundpreis abgebildet?
Der Grundpreis berücksichtigt insbesondere Kosten, die unabhängig vom individuellen Wasserverbrauch entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Vorhaltung und Unterhaltung des Leitungsnetzes sowie der technischen Anlagen und Hausanschlüsse. Auch die für die langfristige Erhaltung der Infrastruktur erforderlichen Investitionen wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Haushalt besonders viel oder besonders wenig Wasser verbraucht: Ein großer Teil der Infrastruktur muss unabhängig vom Verbrauch jederzeit vorhanden und funktionsfähig sein.
Warum wird nicht nur der Preis pro Kubikmeter erhöht?
Eine ausschließlich verbrauchsabhängige Preisgestaltung würde die tatsächliche Kostenstruktur der Wasserversorgung nur unzureichend abbilden.
Da ein erheblicher Teil der Kosten unabhängig vom Wasserverbrauch entsteht, wird dies künftig stärker über den Grundpreis berücksichtigt. Dadurch wird die Finanzierung der Wasserversorgungsinfrastruktur verursachungsgerechter auf die verschiedenen Preisbestandteile verteilt.
Wie die verbrauchsunabhängigen Kosten auf Grundpreis und Verbrauchspreis aufgeteilt werden, ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung des Wasserversorgers.
Wie wurden die neuen Wasserpreise kalkuliert?
Für die Kalkulation wurden die gesamten Kostenpositionen der Wasserversorgung kalkulatorisch auf die einzelnen Jahre verteilt und anschließend mit der bisherigen Preisstruktur in Verbindung gebracht. Die Preiskalkulation erfolgte in einem zweistufigen Verfahren:
- Stufe – Kostenkalkulation: Zunächst wurden sämtliche Kosten der Wasserversorgung aufgestellt und kalkuliert.
- Stufe – Preisprüfung: Anschließend wurden die kalkulierten Preise dem Mittelwert vergleichbarer Wasserversorgungsunternehmen gegenübergestellt. Die hierfür maßgebliche Preisschwelle von 10 % wird nicht überschritten. Ein kartellrechtlich missbräuchliches Preisverhalten liegt daher nicht vor.
Ist die Preiserhöhung unabhängig geprüft und mit einer Behörde abgestimmt worden?
Ja. Die Preisanpassung wurde zweifach und unabhängig voneinander geprüft:
Wirtschaftsprüfung: Eine sachkundige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den gesamten Prozess der Preiskalkulation begleitet und geprüft.
Landeskartellbehörde: Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen hat die Kalkulation vor der Veröffentlichung erhalten und hat aus kartellrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Die Interessen der Kundinnen und Kunden sowie der Politik wurden damit im Verfahren von zwei unabhängigen Dritten „vertreten“.
Hintergrund: Die Wasserpreise der Stadtwerke Goch GmbH sind privatrechtliche Entgelte und keine Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständig für die Preisaufsicht ist deshalb die Landeskartellbehörde.
Wie lange gelten die neuen Wasserpreise?
Anders als beispielsweise bei bestimmten Strom- oder Gasangeboten werden Wasserpreise nicht für einen festgelegten Zeitraum garantiert oder festgeschrieben. Die Stadtwerke Goch überprüfen die Preisstruktur regelmäßig.
Nach derzeitigen Erkenntnissen und Kalkulationen gehen wir von einem gleichbleibenden Preis zumindest in den nächsten drei Jahren aus.
Wie hoch sind die Wasserkosten für einen durchschnittlichen Haushalt?
Bei einem Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit und einem beispielhaften Jahresverbrauch von 150 m³ ergeben sich nach der Preisanpassung Wasserkosten von rund 479,64 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht durchschnittlich rund 39,97 Euro pro Monat. Je nach Haushaltsgröße und individuellem Wasserverbrauch kann die tatsächliche Belastung davon abweichen.
Warum sind die Wasserpreise bei verschiedenen Versorgern unterschiedlich?
Die Kosten der Wasserversorgung unterscheiden sich von Versorger zu Versorger. Dabei spielen unter anderem die Größe und Struktur des Versorgungsgebietes, die Länge des Leitungsnetzes, die Anzahl der Hausanschlüsse sowie der Aufwand für Betrieb, Wartung und Erneuerung, also die unterschiedlichen Bedingungen einer Wasseraufbereitung eine Rolle. Das Trinkwassernetz der Stadtwerke Goch umfasst rund 355 Kilometer. Die Besonderheiten einer großen Flächengemeinde müssen bei der Kalkulation entsprechend berücksichtigt werden. Ein Vergleich verschiedener Versorger allein anhand des Preises pro Kubikmeter greift daher zu kurz.
Muss ich wegen der Preisanpassung meinen Wasserzähler ablesen?
Nein. Eine zusätzliche Ablesung aufgrund der Preisanpassung ist nicht erforderlich. Die Wasserzählerstände werden im Rahmen der turnusmäßigen Ablesung im September ohnehin erfasst.
Muss ich meinen Abschlag selbst anpassen?
Nein. Die neuen Preise werden bei der Berechnung der Abschläge automatisch berücksichtigt. Die jeweils geltenden Abschlagsbeträge werden Ihnen mit Ihrer Abrechnung mitgeteilt.
Muss ich als Kundin oder Kunde etwas tun?
Nein. Die Preisanpassung erfolgt automatisch zum 1. Oktober 2026. Sie müssen keinen Antrag stellen und keine gesonderte Mitteilung an die Stadtwerke Goch senden.
Warum ist eine sichere Wasserversorgung so wichtig?
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Eine sichere und zuverlässige Wasserversorgung gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Stadtwerke Goch. Mit der Anpassung der Wasserpreise und den geplanten Investitionen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, unser Trinkwassernetz auch in Zukunft zuverlässig betreiben, instand halten und schrittweise erneuern zu können.
Warum veröffentlichen die Stadtwerke die Wasserpreiskalkulation nicht?
Wir verstehen gut, dass sich viele Kundinnen und Kunden diese Frage stellen. Wer mehr bezahlen soll, möchte nachvollziehen können, warum. Wir möchten deshalb offen erklären, warum eine Veröffentlichung nicht möglich ist und wie wir stattdessen sichergestellt haben, dass der neue Wasserpreis sachgerecht ermittelt wurde.
- Die Kalkulation ist kein einzelnes Rechenblatt
Die Preiskalkulation folgt dem Leitfaden zur Wasserpreiskalkulation des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). In sie sind zahlreiche Daten eingeflossen wie bspw. Kontenabschlüsse einzelner Konten, Daten aus der Buchhaltung, Kostenrechnungen und Personalwirtschaftsdaten sowie Verbrauchsdaten. Dabei wurden sowohl historische Werte als auch eine Prognoserechnung über fünf Jahre berücksichtigt.
Die Gesamtkosten werden in viele Einzelpositionen zerlegt, kalkulatorisch auf die einzelnen Jahre verteilt und mit der bisherigen Preisstruktur in Beziehung gesetzt. Daraus ergibt sich der neue Preis, der anschließend auf typische Abnahmefälle übertragen wird (etwa Gebäude mit einem, drei oder sechs Haushalten).
Eine Veröffentlichung der Kalkulation wäre nur dann aussagekräftig, wenn sie diese gesamte Datengrundlage umfasst. Ein Auszug oder eine Zusammenfassung würde die Rechnung nicht nachvollziehbar machen.
- Datenschutz sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Hinzu kommt: In der Tiefe der Datensätze stecken Informationen, die wir nicht veröffentlichen dürfen oder können. Dazu gehören etwa Kundendaten und Personalkosten, aus denen sich evtl. Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen ließen, ebenso wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke. Eine gesetzliche Pflicht, die Kalkulation zu veröffentlichen, besteht mit gutem Grund nicht. Dies wurde vom BGH in mehreren Entscheidungen bekräftigt.
- Nicht veröffentlicht heißt nicht ungeprüft
Gerade weil die Kalkulation nicht öffentlich einsehbar ist, haben wir sie bewusst mehrfach unabhängig prüfen lassen, und zwar bevor der Preis beschlossen wurde:
- Unabhängige Wirtschaftsprüfung: Eine auf solche Verfahren spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte vollen Zugriff auf alle Daten und Dateien. Sie hat das Preismodell geprüft und die Richtigkeit der Kalkulation bestätigt.
- Landeskartellbehörde: Anschließend haben wir die Kalkulation von uns aus der zuständigen Landeskartellbehörde vorgelegt. Diese vergleicht den Preis mit einer anerkannten Gruppe vergleichbarer Wasserversorger und prüft, ob er im zulässigen Rahmen liegt. Die Behörde hat mitgeteilt, dass aus kartellrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die neuen Preise bestehen.
- Aufsichtsrat: Erst auf dieser geprüften Grundlage hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke über die Preisanpassung beraten und entschieden. Ihm lag die Prüfung vollständig vor.
- Die Kontrolle schützt vor allem die Kundinnen und Kunden
Die Wasserversorgung ist ein natürliches Monopol: Niemand kann seinen Wasseranbieter wechseln. Genau deshalb gibt es die Landeskartellbehörde. Sie handelt als eine Art „Anwalt der Kunden“: Sie sieht die Zahlen, die der Öffentlichkeit aus den genannten Gründen nicht zugänglich gemacht werden können, und achtet darauf, dass ein Versorger seine Stellung nicht zulasten der Kunden ausnutzt. Den Blick in die Kalkulation übernimmt damit eine neutrale, fachkundige Stelle mit gesetzlichem Auftrag, stellvertretend für alle Wasserkunden.
Die unabhängige Prüfung, auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dient dabei gleich mehreren Seiten:
- den Kundinnen und Kunden, weil sie die Gewissheit haben, dass der Preis nicht willkürlich festgelegt, sondern von unabhängiger Seite und von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft wurde;
- dem Aufsichtsrat, weil seine Mitglieder ihre Entscheidung auf eine fachlich geprüfte und behördlich gespiegelte Grundlage stützen können;
- den Stadtwerken selbst, weil sie sich die Richtigkeit ihres Vorgehens nicht selbst bescheinigen, sondern von außen bestätigen lassen.
- Fazit
Wir veröffentlichen die Kalkulation nicht, weil sie sehr umfangreich ist und schützenswerte Daten enthält und nicht weil wir etwas zu verbergen hätten. Statt einer Veröffentlichung, haben wir den Weg gewählt, der aus unserer Sicht den Kunden am meisten Sicherheit gibt: die vollständige Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die kartellrechtliche Prüfung durch die Landeskartellbehörde, die genau für den Schutz der Kunden zuständig ist.