abgesichert2028 Erdgas SWN

Zum Abschluss des abgesichert2028 Produkts füllen Sie bitte das nachfolgende Vertragsformular aus. Mit dem Absenden der Formulars stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu.

Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Vertrag.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.*

*Sollte die Erstlaufzeit Ihres aktuellen Produktes noch gelten, ist ein Produktwechsel nicht möglich. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information darüber.

    abgesichert2028 Erdgas - SWN

    Erdgasliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH (Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH) und folgendem Vertragspartner.

    1. Angaben zum Vertragspartner

    • abgesichert2028 Erdgas - SWN
    • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
    • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
      brutto 178,50 Euro/Jahr
      netto   150,00 Euro/Jahr
    • Arbeitspreis
      brutto 12,674 Cent/kWh
      netto    10,650 Cent/kWh
    • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
    • Kündigungsfrist: 1 Monat 
    • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09.

    *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

    einfachmehrdeins

    • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2028
    • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
    • mach‘s klar für deine Stadt
      Für jeden abgeschlossenen "abgesichert"-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
    • Stand: 22.10.2026

    22.10.2026

    Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

    Widerrufsrecht: 

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Stadtwerke Goch GmbH
    Klever Str. 26 – 28
    47574 Goch
    Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
    Fax: 0 28 23/ 93 10-139
    E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

    Folgen des Widerrufs: 

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Erläuterung der Folgen: 

    Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

    Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

    Schlichtungsstelle: 

    Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

    Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

    Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
    Postfach 80 01, 53105 Bonn 
    Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

    Schlichtungsstelle Energie e.V. 
    Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
    Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
    www.schlichtungsstelle-energie.de,
    E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de

    Online-Antragsformulare

    Wählen Sie die gewünschte Versorgungsart und folgen Sie der Anleitung.

    Zum Abschluss des abgesichert2025 Produkts füllen Sie bitte das nachfolgende Vertragsformular aus. Mit dem Absenden der Formulars stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu.

    Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Vertrag.

    Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

      abgesichert2028 Erdgas - SWN

      Erdgasliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH (Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH) und folgendem Vertragspartner.

      1. Angaben zum Vertragspartner

      • abgesichert2028 Erdgas - SWN
      • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
      • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
        brutto 178,50 Euro/Jahr
        netto   150,00 Euro/Jahr
      • Arbeitspreis
        brutto 12,674 Cent/kWh
        netto    10,650 Cent/kWh
      • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
      • Kündigungsfrist: 1 Monat 
      • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09.

      *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

      einfachmehrdeins

      • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2028
      • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
      • mach‘s klar für deine Stadt
        Für jeden abgeschlossenen "abgesichert"-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
      • Stand: 22.10.2026

      22.10.2026

      Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

      Widerrufsrecht: 

      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      Stadtwerke Goch GmbH
      Klever Str. 26 – 28
      47574 Goch
      Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
      Fax: 0 28 23/ 93 10-139
      E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

      Folgen des Widerrufs: 

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      Erläuterung der Folgen: 

      Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

      Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

      Schlichtungsstelle: 

      Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

      Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

      Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
      Postfach 80 01, 53105 Bonn 
      Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

      Schlichtungsstelle Energie e.V. 
      Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
      Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
      www.schlichtungsstelle-energie.de,
      E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de

      Bitte laden Sie hier Sie die PDF-Datei Ihres Vertrags hoch.

        Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Niederrhein seine Gültigkeit erhält.

        Bitte füllen Sie das nachfolgende Vertragsformular aus. Wählen Sie am Ende den Button „Formular absenden“ aus, dann erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der ausgefüllten Vertrags-PDF, in der Sie Ihre Angaben prüfen können.

        Wichtig: Klicken Sie nach der Prüfung Ihrer Angaben in der Bestätigungsmail auf den Button „Vertrag einreichen“ und laden Sie ihre geprüfte Vertrags-PDF dort hoch. Erst dann wird der Vertrag an die Stadtwerke Goch versendet.

        Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

          abgesichert2026 Strom - SWN

          Stromliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem analogen Drehstromzähler oder einer modernen Messeinrichtung bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH (Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH) und folgendem Vertragspartner:

          Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen somit ausgefüllt werden.

          1. Angaben zum Vertragspartner

          • abgesichert2026 Strom - SWN
          • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
          • Grundpreis exkl. Messstellenbetrieb
            brutto 170,17 Euro/Jahr
            netto   143,00 Euro/Jahr
          • Arbeitspreis
            brutto 34,629 Cent/kWh
            netto   29,100 Cent/kWh
          • Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte aus 2023.
          • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
          • Kündigungsfrist: 1 Monat 
          • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09. 
          • Das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in den Preisen gem. Punkt 5 nicht enthalten, werden zusätzlich berechnet und separat ausgewiesen.

          *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

          einfachmehrdeins

          • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2026
          • 300,00 Euro Treuebonus brutto (Mindestverbrauch 1.800 kwh)
            Die Auszahlung erfolgt nach der Erstlaufzeit im Januar 2027 direkt auf Ihr Bankkonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
          • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
          • mach‘s klar für deine Stadt
            Für jeden abgeschlossenen abgesichert-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
          • Stand: 22.08.2024

          01.01.2025

          Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

          Widerrufsrecht: 

          Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

          Stadtwerke Goch GmbH
          Klever Str. 26 – 28
          47574 Goch
          Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
          Fax: 0 28 23/ 93 10-139
          E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

          mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

          Folgen des Widerrufs: 

          Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

          Erläuterung der Folgen: 

          Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

          Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

          Schlichtungsstelle: 

          Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

          Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

          Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

          Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
          Postfach 80 01, 53105 Bonn 
          Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

          Schlichtungsstelle Energie e.V. 
          Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
          Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
          www.schlichtungsstelle-energie.de,
          E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de

          Bitte füllen Sie das nachfolgende Vertragsformular aus. Wählen Sie am Ende den Button „Formular absenden“ aus, dann erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der ausgefüllten Vertrags-PDF, in der Sie Ihre Angaben prüfen können.

          Wichtig: Klicken Sie nach der Prüfung Ihrer Angaben in der Bestätigungsmail auf den Button „Vertrag einreichen“ und laden Sie ihre geprüfte Vertrags-PDF dort hoch. Erst dann wird der Vertrag an die Stadtwerke Goch versendet.

          Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

            abgesichert2028 Erdgas - SWN

            Erdgasliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH (Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH) und folgendem Vertragspartner.

            1. Angaben zum Vertragspartner

            • abgesichert2028 Erdgas - SWN
            • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
            • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
              brutto 178,50 Euro/Jahr
              netto   150,00 Euro/Jahr
            • Arbeitspreis
              brutto 12,674 Cent/kWh
              netto    10,650 Cent/kWh
            • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
            • Kündigungsfrist: 1 Monat 
            • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09.

            *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

            einfachmehrdeins

            • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2028
            • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
            • mach‘s klar für deine Stadt
              Für jeden abgeschlossenen "abgesichert"-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
            • Stand: 22.10.2026

            22.10.2026

            Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

            Widerrufsrecht: 

            Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

            Stadtwerke Goch GmbH
            Klever Str. 26 – 28
            47574 Goch
            Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
            Fax: 0 28 23/ 93 10-139
            E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

            mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

            Folgen des Widerrufs: 

            Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

            Erläuterung der Folgen: 

            Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

            Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

            Schlichtungsstelle: 

            Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

            Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

            Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

            Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
            Postfach 80 01, 53105 Bonn 
            Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

            Schlichtungsstelle Energie e.V. 
            Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
            Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
            www.schlichtungsstelle-energie.de,
            E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de

            Bitte füllen Sie das nachfolgende Vertragsformular aus. Wählen Sie am Ende den Button „Formular absenden“ aus, dann erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der ausgefüllten Vertrags-PDF, in der Sie Ihre Angaben prüfen können.

            Wichtig: Klicken Sie nach der Prüfung Ihrer Angaben in der Bestätigungsmail auf den Button „Vertrag einreichen“ und laden Sie ihre geprüfte Vertrags-PDF dort hoch. Erst dann wird der Vertrag an die Stadtwerke Goch versendet.

            Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

              abgesichert2026 Wärmestrom - SWN

              Wärmestromliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem analogen Drehstromzähler oder einer modernen Messeinrichtung zum Betrieb einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH (Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH) und unter 1. genannten Vertragspartner. Gilt nicht für Neuanlagen ab dem 01.01.2024 und in Verbindung mit der Regelung nach §14a EnWG.

              Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen somit ausgefüllt werden.

              1. Angaben zum Vertragspartner

              Lieferstelle nicht in Goch, bitte SWN Vertrag verwenden!

              • abgesichert2026 Wärmestrom - SWN
              • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
              • Grundpreis exkl. Messstellenbetrieb
                brutto 95,20 Euro/Jahr
                netto   80,00 Euro/Jahr
              • Arbeitspreis HT
                brutto 34,629 Cent/kWh
                netto   29,100 Cent/kWh
              • Arbeitspreis NT
                brutto 23,657 Cent/kWh
                netto   19,880 Cent/kWh
              • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
              • Kündigungsfrist: 1 Monat 
              • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09. 
              • Das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung moderner Messeinrichtungen sowie intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in den Preisen gem. Punkt 5 nicht enthalten, werden zusätzlich berechnet und separat ausgewiesen.

              *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

              einfachmehrdeins

              • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2026
              • 300,00 Euro Treuebonus brutto (Mindestverbrauch 1.800 kwh)
                Die Auszahlung erfolgt nach der Erstlaufzeit im Januar 2027 direkt auf Ihr Bankkonto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
              • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
              • mach‘s klar für deine Stadt
                Für jeden abgeschlossenen abgesichert-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
              • mach mit! mach glatt!
              • Stand: 22.08.2024

              01.01.2025

              Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

              Widerrufsrecht: 

              Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

              Stadtwerke Goch GmbH
              Klever Str. 26 – 28
              47574 Goch
              Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
              Fax: 0 28 23/ 93 10-139
              E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

              mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

              Folgen des Widerrufs: 

              Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

              Erläuterung der Folgen: 

              Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

              Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

              Schlichtungsstelle: 

              Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

              Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

              Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

              Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
              Postfach 80 01, 53105 Bonn 
              Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

              Schlichtungsstelle Energie e.V. 
              Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
              Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
              www.schlichtungsstelle-energie.de,
              E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de

              Bitte füllen Sie das nachfolgende Vertragsformular aus. Wählen Sie am Ende den Button „Formular absenden“ aus, dann erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der ausgefüllten Vertrags-PDF, in der Sie Ihre Angaben prüfen können.

              Wichtig: Klicken Sie nach der Prüfung Ihrer Angaben in der Bestätigungsmail auf den Button „Vertrag einreichen“ und laden Sie ihre geprüfte Vertrags-PDF dort hoch. Erst dann wird der Vertrag an die Stadtwerke Goch versendet.

              Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

                sicherheit2024 Speicherheizung sep. Messung

                Sondervertrag zur Lieferung von 100% klimaneutralem Wärmestrom zum Betrieb einer Speicherheizung mit separater Messung außerhalb der Grundversorgung. Die Messung erfolgt über einen analogen Drehstromzähler oder eine moderne Messeinrichtung. Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH.

                Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen somit ausgefüllt werden.

                1. Angaben zum Vertragspartner

                2. Angaben zur Verbrauchsstelle

                Stadtwerke Goch GmbH

                01.10.-30.09.

                Das bestehende Mandat behält seine Gültigkeit.

                • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
                • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
                  brutto 47,60 Euro/Jahr
                  netto   40,00 Euro/Jahr
                • Arbeitspreis HT
                  brutto 41,095 Cent/kWh
                  netto   34,534 Cent/kWh
                • Arbeitspreis NT
                  brutto 35,336 Cent/kWh
                  netto   29,694 Cent/kWh
                • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
                • Kündigungsfrist: 1 Monat 

                *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

                einfachmehrdeins

                • 100% klimaneutral
                • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2024
                • Für den genannten Zeitraum garantieren wir den Energiepreis. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen.
                • mach‘s klar für deine Stadt
                  Für jeden abgeschlossenen sicherheit2024-Vertrag unterstützen die Stadtwerke Goch Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro.
                • Stand: 01.10.2022

                Nicht vor dem 01.10.2022 möglich

                Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

                Widerrufsrecht: 

                Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

                Stadtwerke Goch GmbH
                Klever Str. 26 – 28
                47574 Goch
                Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
                Fax: 0 28 23/ 93 10-139
                E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

                mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

                Folgen des Widerrufs: 

                Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Erfolgt der Widerruf des Kunden nachdem der zuständige Netzbetreiber den Stadtwerken die Netznutzung seiner Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden die Stadtwerke unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen die Lieferstelle des Kunden wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird dem Kunden von den Stadtwerken in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch die Stadtwerke endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Energielieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Energielieferung vom örtlichen Grundversorger des Kunden übernommen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/ während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

                Bitte füllen Sie das nachfolgende Vertragsformular aus. Wählen Sie am Ende den Button „Formular absenden“ aus, dann erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der ausgefüllten Vertrags-PDF, in der Sie Ihre Angaben prüfen können.

                Wichtig: Klicken Sie nach der Prüfung Ihrer Angaben in der Bestätigungsmail auf den Button „Vertrag einreichen“ und laden Sie ihre geprüfte Vertrags-PDF dort hoch. Erst dann wird der Vertrag an die Stadtwerke Goch versendet.

                Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.

                  sicherheit2024 Speicherheizung gem. Messung

                  Sondervertrag zur Lieferung von 100% klimaneutralem Wärmestrom zum Betrieb einer Speicherheizung mit Ein-Zähler-Messung außerhalb der Grundversorgung. Die Messung erfolgt über einen analogen Drehstromzähler oder eine moderne Messeinrichtung. Die Strommenge, die über das HT Zählwerk gemessen wird, wird in diesem Vertrag nicht berücksichtigt. Stadtwerke Niederrhein ist eine Marke der Stadtwerke Goch GmbH.

                  Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen somit ausgefüllt werden.

                  1. Angaben zum Vertragspartner

                  2. Angaben zur Verbrauchsstelle

                  Stadtwerke Goch GmbH

                  01.10.-30.09.

                  Das bestehende Mandat behält seine Gültigkeit.

                  • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
                  • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
                    brutto 136,85 Euro/Jahr
                    netto   115,00 Euro/Jahr
                  • Arbeitspreis HT
                    brutto 39,34 Cent/kWh
                    netto   33,06 Cent/kWh
                  • Arbeitspreis NT
                    brutto 35,336 Cent/kWh
                    netto   29,694 Cent/kWh
                  • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
                  • Kündigungsfrist: 1 Monat 

                  *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

                  einfachmehrdeins

                  • 100% klimaneutral
                  • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2024
                  • Für den genannten Zeitraum garantieren wir den Energiepreis. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen.
                  • mach‘s klar für deine Stadt
                    Für jeden abgeschlossenen sicherheit2024-Vertrag unterstützen die Stadtwerke Goch Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro.
                  • Stand: 01.10.2022

                  Nicht vor dem 01.10.2022 möglich

                  Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

                  Widerrufsrecht: 

                  Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

                  Stadtwerke Goch GmbH
                  Klever Str. 26 – 28
                  47574 Goch
                  Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
                  Fax: 0 28 23/ 93 10-139
                  E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

                  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

                  Folgen des Widerrufs: 

                  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Erfolgt der Widerruf des Kunden nachdem der zuständige Netzbetreiber den Stadtwerken die Netznutzung seiner Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden die Stadtwerke unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen die Lieferstelle des Kunden wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird dem Kunden von den Stadtwerken in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch die Stadtwerke endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Energielieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Energielieferung vom örtlichen Grundversorger des Kunden übernommen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/ Strom/ während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

                  Bitte laden Sie hier Sie die PDF-Datei Ihres Vertrags hoch.

                    Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Niederrhein seine Gültigkeit erhält.

                    Ihr direkter Draht zu uns
                    Vielen Dank, Das Formular wurde erfolgreich übermittelt.

                    Widerruf

                    1. Kundendaten

                    * = Pflichtfelder

                    2. Widerruf

                    Vielen Dank für deinen Beitrag. Wir drücken die Daumen.

                    Widerruf

                    1. Kundendaten

                    * = Pflichtfelder

                    2. Widerruf

                    Vielen Dank, Ihr Zählerstand wurde erfolgreich übertragen. Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit den Daten.
                    Vielen Dank, dein Beitrag wurde erfolgreich übermittelt.
                    Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit der Bestätigung.
                    Vielen Dank, die Anmeldung wurde erfolgreich übermittelt. Du erhältst in Kürze eine E-Mail mit der Bestätigung.

                    Bitte beachte, dass die Bestätigung unterschrieben zusammen mit der Gebühr spätestens zum Workshop mitgebracht werden muss.
                    Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie wurde gesendet. Ihre Kündigung ist eingegangen. Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen angegebene Kündigungszeitpunkt überprüft wird und ggf. von dem bestätigten Kündigungszeitpunkt abweicht. Die Kündigungsquittung ist lediglich eine Kopie der von Ihnen eingegeben Daten und stellt keine Kündigungsbestätigung dar. Sobald Ihre Kündigung bearbeitet wurde, wird Ihnen der wirksame Kündigungszeitpunkt per E-Mail mitgeteilt.
                    Vielen Dank für den Beitrag. Wir wünschen viel Glück!
                    Vielen Dank für Ihren Antrag. Schon bald erhalten Sie Ihre neue miteinanderKarte.
                    Viel Spaß beim Punkten!

                    Das Angebot steht online nicht mehr zur Verfügung.

                    Bitte melden Sie sich in unserem Service-Center am Markt.

                    miteinanderKarte Newsletter

                    Hallo lieber Kunde!


                    Wir wünsche dir schöne Momente und gute Laune mit deiner miteinanderKarte.
                    Die (Extra-)Punkte sollen dir den Herbst ein bisschen versüßen.


                    Gochi und die Partner der miteinanderKarte freuen sich auf schöne Herbsttage mit dir!


                    Sind deine Füße fit für den Herbst oder trocken?

                    Beim Kauf eines Pedibär Pflegeproduktes erhältst du 200 Extra-Punkte.

                    Jens Janßen freut sich auf deinen Besuch!

                    Diese Aktion ist gültig bis 30.11.2026.


                    Es gibt wieder viele Punkte beim Geschenkehaus Peters...

                    ab einem Einkauf von €75,00 locken 500 Extra-Punkte.

                    Das Team von Karin Arntz freut sich auf deinen Besuch!

                    Dieses Angebot gilt bis zum 24.10.2026.


                    Fahr sicher durch die dunkle Jahreszeit und mach im Oktober einen kostenlosen Lichttest !

                    Fahrzeugtechnik Broekmann freut sich auf dich und dein Auto.

                    Wechsel jetzt von Sommerräder auf Winterräder
                    und erhalten 500 Extra-Punkte. Die Räder lagern wir gerne für dich ein. Sprich das Team von Broekmann einfach an!

                    Diese Aktion ist gültig bis 31.10.2026.


                    Haben deine Winterreifen noch genügend Profil?

                    Wir sind zwar noch im Spätsommer, aber trotzdem solltest du für den Winter vorbereitet sein.

                    Bei Reifen Schwarz bekommst du für den Kauf von 4 neuen Winterreifen 1000 Extra-Punkte für deine miteinanderkarte.

                    Also nix wie hin zu Reifen Schwarz und Angebot einholen.

                    Uli und Annette Schwarz freuen sich auf deinen Besuch!
                    Dieses Angebot gilt bis zum 30.01.2027


                    Hast du den Durchblick im Herbst?

                    500 Punkte für deine miteinanderKarte gibt es beim Kauf eines vorrätigen TV Gerätes ab 65".

                    Das Team von euronics Thonnet freut sich auf deinen Besuch.

                    Diese Aktion ist gültig bis 31.10.2026.

                    Immer mittwochvormittags gibts Extra-Punkte bei Lörper ...und was für welche !!

                    Ab einem Kauf in Höhe von €50,00 kassierts Du jeden Mittwoch in der Zeit von 09.00-13.00h 500 Extra-Punkte!
                    Und was gibts noch am Mittwochvormittag? Unglaubliche 5000 Extra-Punkte auf jeden Fahhradkauf ab €1.500,00.

                    Einfach miteinanderKarte zeigen und Punkte sichern. Das Team von Lörper freut sich auf alle Punktejäger!!
                    Diese Aktion gilt jeden Mittwoch in der Zeit von 09.00h-13.00h.

                    Und es gibt noch etwas, was Du wissen solltest!
                    Jeden 1. Samstag im Monat kannst Du Dein Rad verkaufen und natürlich auch ein anderes Rad kaufen. Verkaufsräder können vorab bequem über www.loerper.de angemeldet werden.


                    Tobacco & More Goch belohnt Deinen Einkauf ab  €10,00 mit 50 Extra-Punkte.

                    Ausgenommen hiervon sind Waren und Dienstleistungen, welche der gesetzlichen Preisbindung unterliegen.

                    Ihr Team von Tobacco & More Goch freut sich auf Deinen Besuch im Einkaufszentrum van Goch.



                    VREDE Fashion bringt Dich modisch durch den Herbst!

                    Im Oktober gibt es doppelte Extra-Punkte
                    beim Kauf eines Pullovers. Das Angebot gilt für Damen und Herren.

                    Das Team von VREDE freut sich auf Deinen Besuch.


                    Diese Aktion ist gültig bis 31.10.2026.


                    Es ist wieder Eintopf-Zeit 🍲bei CurryQ

                    Im Oktober gibt es auf alle Eintopfgerichte bei CurryQ oder zum Mitnehmen doppelte Punkte.

                    Das Team von CurryQ freut sich auf deinen Hunger!

                    Diese Aktion gilt bis zum 31.10.2026.



                    Mit sauberem Auto durch den Herbst!

                    1a-Wash Goch belohnt dein Fahrzeug mit einem glänzenden Aussehen und das Punktekonto mit 50 Extra-Punkten für jede Wäsche!

                    Auf der Borsigstrasse 2 kannst du dein Auto schön machen lassen und dafür gibt es auch noch Extra-Punkte. Natürlich können die Wäschen bei der 1a-Wash in Goch auch mit Punkten bezahlt werden, dazu müssen ausreichend Punkte im Gegenwert für die Wäsche auf der miteinanderKarte sein.

                    Das Team der 1a-Wash Goch freut sich auf Dein Fahrzeug.

                    Diese Aktion ist gültig bis 31.10.2026.


                    Herbststürme fegen die Blätter von den Bäumen und bei Optik Bremer gibt es 200 Extra-Punkte auf jeden Einkauf.
                    Das Team von Optik Bremer freut sich auf deinen Besuch.

                    Diese Aktion ist gültig bis 31.10.2026.


                    Jeder Partner ist selbst für seine Aktion verantwortlich.

                    Für die Richtigkeit der Angebote übernimmt die Stadtwerke Goch GmbH keine Haftung.

                     

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