Zum Abschluss des abgesichertProdukts füllen Sie bitte das nachfolgende Vertragsformular aus. Mit dem Absenden der Formulars stimmen Sie den Vertragsbedingungen zu.

Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit dem Vertrag.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst nach Bestätigung durch die Stadtwerke Goch GmbH seine Gültigkeit erhält.*

*Sollte die Erstlaufzeit Ihres aktuellen Produktes noch gelten, ist ein Produktwechsel nicht möglich. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Information darüber.

    abgesichert2026 Erdgas

    Erdgasliefervertrag für Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh und mit Standardlastprofil außerhalb der Grundversorgung zwischen der Stadtwerke Goch GmbH und folgendem Vertragspartner.

    1. Angaben zum Vertragspartner

    • abgesichert2026 Erdgas
    • Vertragsbestandteil sind die Energielieferbedingungen für Sonderverträge der Stadtwerke Goch GmbH.
    • Grundpreis inkl. Messstellenbetrieb
      brutto 178,50 Euro/Jahr
      netto   150,00 Euro/Jahr
    • Arbeitspreis
      brutto 9,996 Cent/kWh
      netto    8,400 Cent/kWh
    • Erstlaufzeit: 2 Jahre*  
    • Kündigungsfrist: 1 Monat 
    • Vertrag gilt nicht in Verbindung mit der Zusatzvereinbarung Kombiangebot der Stadtwerke Goch GmbH.
    • Abrechnungszeitpunkt: jährlich zum 30.09.

    *Der Vertrag verlängert sich nach der Erstlaufzeit unbefristet und ist dann mit einer Frist von 1 Monat jederzeit kündbar.

    einfachmehrdeins

    • Energiepreisgarantie bis zum 31.12.2026
    • Für den genannten Zeitraum gilt eine Energiepreisgarantie. Der Energiepreis stellt den einzigen durch die Stadtwerke Goch beeinflussbaren Kostenbestandteil dar und umfasst die Kosten für die Beschaffung von Energie und den Vertrieb. Gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind hiervon ausgeschlossen. Änderungen dieser Kostenbestandteile außer des Energiepreises werden automatisch in der jeweiligen Höhe an den Kunden weitergegeben. Die Stadtwerke Goch GmbH haben kein Ermessen bei der automatischen Weitergabe der Kosten.
    • mach‘s klar für deine Stadt
      Für jeden abgeschlossenen "abgesichert"-Vertrag werden Vereine, Institutionen und ehrenamtliche Arbeit in Goch mit 5,00 Euro durch die Stadtwerke Goch GmbH unterstützt.
    • Stand: 22.08.2024

    Hiermit beauftrage(n) ich/ wir die Stadtwerke Goch GmbH mit der Lieferung meines/ unseres Bedarfs an Strom bzw. Gas gemäß den beigefügten Energielieferbedingungen und Datenschutzinformationen, die ich/ wir zur Kenntnis genommen habe(n).

    Widerrufsrecht: 

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    Stadtwerke Goch GmbH
    Klever Str. 26 – 28
    47574 Goch
    Telefon: 0 28 23/ 93 10-0
    Fax: 0 28 23/ 93 10-139
    E-Mail: info@stadtwerke-goch.de 

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden die Stadtwerke Ihnen unverzüglich (z. B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

    Folgen des Widerrufs: 

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Stromlieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Stromlieferungen in Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Erläuterung der Folgen: 

    Ein Widerruf bedeutet für Sie, dass je nach Eingangszeitpunkt Ihres Widerrufs unterschiedliche Folgen zu bedenken sind. Mit Ihrer Bestellung haben Sie uns bevollmächtigt, in Ihrem Namen die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten unwiderruflich auszusprechen. Die Kündigung sprechen wir in der Regel umgehend nach Eingang der Bestellung durch Sie aus. Diese Kündigung kann von uns nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn Sie in dieser Phase Ihre Bestellung widerrufen und keinen neuen Lieferanten mit der Stromlieferung beauftragt haben, wird die Stromlieferung nach Ablauf des Altlieferantenvertrags von Ihrem örtlichen Grundversorger vorgenommen.

    Erfolgt Ihr Widerruf nachdem der zuständige Netzbetreiber uns die Netznutzung Ihrer Lieferstelle zum beauftragten Datum bereits bestätigt hat, werden wir unter der Berücksichtigung der gesetzlichen Abmeldefristen Ihre Lieferstelle wieder zum nächstmöglichen Datum abmelden. Die in diesem Zeitraum gelieferte Menge wird Ihnen von uns in Rechnung gestellt. Die Belieferung durch uns endet mit dem Abmeldedatum. Sollte bis zu diesem Termin kein anderer Stromlieferant die Netznutzung angemeldet haben, wird auch in diesem Fall die Stromlieferung Ihres örtlichen Grundversorgers übernommen.

    Schlichtungsstelle: 

    Bei Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Energielieferung kann der Kunde sich an die Stadtwerke Goch GmbH, Klever Str. 26-28, 47574 Goch, Telefon 02823 9310-100, Telefax 08283 9310-139, E-Mail: info@stadtwerke-goch.de wenden.

    Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, die Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

    Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und in-nerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefun-den wurde.

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Energie
    Postfach 80 01, 53105 Bonn 
    Telefon: 030/ 22 480-500 Mo - Fr 09:00 - 12:00 Uhr Telefax: 030/ 22 480-323 Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

    Schlichtungsstelle Energie e.V. 
    Friedrichstr. 133, 10117 Berlin 
    Telefon: 030/ 27 57 240-0 Telefax: 030/ 27 57 240-69
    www.schlichtungsstelle-energie.de,
    E-Mail:  info@schlichtungsstelle-energie.de