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Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt für Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle Zählpunkte bzw. Marktlokationen für Strom, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Übersicht der Preise für die Grund- und Ersatzversorgung für Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat die Zusammenlegung der Neukunden- und Bestandskundengrundversorgung beschlossen, die Umsetzung musste bis spätestens zum 31.10.2022 erfolgen. Daher gibt es ab dem 01.11.2022 eine einheitliche Grundversorgung, die sowohl für Bestands- als auch für Neukunden gilt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise (und der damit verbundenen Beschaffungskosten) gilt für Neukunden ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung das nachfolgende Preisblatt. Als Neukunde verstehen sich laut diesem Preisblatt alle Zählpunkte bzw. Marktlokationen für Erdgas, die ab dem 01.01.2022 in der Grund- und Ersatzversorgung von der Stadtwerke Goch GmbH beliefert werden.
Eine Übersicht der Preise für die Grund- und Ersatzversorgung für Bestandskunden zum 31.12.2021 finden Sie hier: